Im Gegensatz zu vom Empfänger angeforderten und gewollten Newslettern stellt so genannter “Spam” eine ernsthafte Belästigung dar. Hierbei erhält die betreffende Person, ohne es zu wollen, eMails mit Werbung, welche sie nicht bestellt hat. Wer über ein oder mehrere eMail Postfächer verfügt, hat sie sicherlich schon zu Hauf erhalten, diese lästige Flut von Spam eMail Werbung.
Mittlerweile haben sich verschiedene Arten dieser lästigen eMail Werbung heraus-gebildet. So wird zum Beispiel mit dem Begriff Unsolicited Bulk eMail (unerwünschte Massen-Email) elektronische Post, die unaufgefordert an eine sehr große Anzahl von Adressaten versandt wird, bezeichnet. Die Versender sitzen aber nicht nur im Ausland, auch in Deutschland wird diese Art der “verbotenen Spam eMail Werbung” immer öfter genutzt. Sie ist kosten-günstig und die meisten Versender spekulieren darauf, dass sie nicht erwischt werden, beziehungsweise dass der Nutzen die Kosten übersteigt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die belästigende Flut von unerwünschter Spam eMail Werbung zu wehren. Die einfachste Methode besteht darin, das eMail Postfach mit einem Filter zu versehen, der unerwünschte Post in einem speziell dafür angelegten Ordner sortiert. Hier passiert es allerdings auch gelegentlich, dass eigentlich erwünschte Nachrichten durch für den Filter nach Werbung “aussehende” eMails in diesem Spam Ordner landen. Daher sollte dieser auch gelegentlich kontrolliert werden.
[aartikel]3821859520:left[/aartikel]Ebenso ist es hilfreich, die eigene eMail Adresse seltener anzugeben oder auf das Eintragen beispielsweise bei Gewinnspielen ganz zu verzichten. Auch die Einrichtung einer eMail Adresse, die ausschließlich für einen bestimmten Nutzerkreis reserviert ist, kann Abhilfe schaffen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine direkte Meldung an die Internet Beschwerdestelle zu richten. Dies ist zwar nur für Spam von deutschen Versendern möglich, sollte aber in solchen Fällen immer in Betracht gezogen werden.
Die Rechtslage dazu ist in Deutschland relativ klar: der Empfänger kann sowohl an private als auch an gewerbliche Versender der unerwünschten Spam eMail Werbung eine Unterlassungsklage anstreben, denn Spam gilt auf gleicher Ebene als unlauterer Wettbewerb wie Telefon- oder Faxwerbung.
[aartikel]3939908320:right[/aartikel]Leider wird das wohl noch viel zu selten gegen die deutschen Spam eMail Versender vorgegangen, denn das Aufkommen der Spam eMail Werbung ist ja noch immer sehr hoch und hat sich leider noch keinen Deut gebessert, egal was unsere Gesetze dazu sagen.
Nicht selten lese ich in einschlägigen Marketingforen von Vorhaben wie tausende eMails zu versenden beziehungsweise haufenweiser gekaufter eMail Adressen, bei denen mir meistens so richtig die Hutschnur hochgeht. Und das schlimmste: Den Leuten ist es absolut bewusst, dass sie sich nicht legal verhalten. Die Wirkung der Werbung wird als so gut definiert, die Strafe – falls man überhaupt erwischt wird – ist so gering, dass der Nutzen die Kosten allemal übersteigt.
Eigentlich gehörte dem ein oder anderen mal so richtig ordentlich auf die Finger geklopft und sehr tief in die Tasche gegriffen, das Ganze dann von der Presse extrem breitgetreten, damit den Spam eMail Versendern mal richtig der Wind aus den Segeln genommen wird und ihnen der A… auf Grundeis geht