Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein Selbständiger auch schon in den Anfängen seines Geschäftsbetriebes abschließen sollte. Durch diese Versicherung werden nämlich die Haftpflichtansprüche gedeckt, die ein Dritter gegenüber dem Haftenden, also dem Selbständigen, geltend macht, sofern diese im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstanden sind.

Im Klartext heißt dass, dass ein Selbständiger für die Fehler und finanziellen Schäden, die er anrichtet, auch in voller Höhe haften muss – schon aus gesetzlicher Sicht. Und diese Haftung kann schnell beginnen.

Problematisch ist darüber hinaus, dass der Selbständige in voller Höhe für die verursachten Schäden haftet. Wenn es hier in die Vollen geht, kann das unter Umständen schon das Unternehmen kosten, um Schadenersatz-ansprüchen nachkommen zu können. Weil darüber hinaus grundsätzlich jeder, also auch der Selbständige, für die Wiedergutmachung seiner verursachten Schäden für die Dauer von 30 Jahren haftbar gemacht werden kann, besteht so das Risiko, lange von den selbst verursachten Schäden verfolgt zu werden. Keine gute Basis für das Bestehen eines Unternehmens.

Neben dem Selbständigen sind auch alle Mitarbeiter, die für das Unternehmen tätig sind, durch den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Denn auch hier haftet im Endeffekt der Unternehmer – auch für seine Mitarbeiter, die Schäden verursachen.

Das Gesetz formuliert, dass jeder für die von ihm verursachten Schäden in vollem Umfange haftbar gemacht werden kann. Hier handelt es sich dann nicht um die Willkür eines Kunden, der Schadenersatzansprüche geltend macht. Es ist eine gesetzlich definierte Regelung, dass auch ein Unternehmer einstehen muss.

Neben der Kostenübernahme im Schadenfalle hat die Betriebshaftpflichtversicherung, ebenso wie auch die private Haftpflichtversicherung, aber noch eine sehr wichtige Funktion, die nur wenigen vertraut ist. Die Haftpflichtversicherung ist eine indirekte Rechtschutzversicherung. Hintergrund ist, dass die Haftpflichtversicherung, auch die betriebliche, vor der Schadenregulierung immer prüft, ob tatsächlich ein Schadenersatz durch den Gegner geltend gemacht werden kann.

Der gesamte Verlauf des Schadenfalles wird rekonstruiert und geprüft und wenn die Versicherung zu der Erkenntnis gelangt, dass auch der Geschädigte einen großen Teil Schuld an dem Schadenfall hat, dann muss der Unternehmer auch nicht für Schadenersatz sorgen. Nur berechtigte Forderungen werden dann tatsächlich erfüllt – und das ist dann auch schon wieder eine zweite Absicherung für den Unternehmer, die einfach ihr Geld für die Betriebshaftpfichtversicherung wert ist.

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