Alle die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ab dem 01.07.2009 auf geringere Ausgaben freuen. Denn die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge werden zum 01.07.2009 auf 14,9% gesenkt. Zum ersten Januar gab es bezüglich der gesetzlichen Krankversicherungsbeiträge ja die Umstellung auf den allgemeinen Beitragssatz. Egal in welcher gesetzlichen Krankenkasse versichert, der Versicherte zahlt in allen Fällen den gleichen Krankenkassenbeitrag von 15,5%.
Neben dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag gab es zum 1. Januar diesen Jahres bei den gesetzlichen Krankenkassen aber noch eine weitere Änderung. Und zwar muss das Krankengeld seitdem extra versichert werden, gehört nicht mehr automatisch zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Da diese Änderung nur bestimmte Gruppen mit diversen Einschränkungen betrifft, wurde sie auch nicht ganz so publik breitgetreten wie die Vereinheitlichung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge.
Zu diesen „Gruppen“, die unter das Entfallen des bisherigen Krankengeldanspruches ab 2009 fallen, gehören auch Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Gesetzliche Krankenkassenbeiträge + extra Krankengeld Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse gaben für mich als Selbstständige für die letzten Monate eine leichte Erhöhung der Beiträge im Vergleich zum Vorjahr.
Nun werden ab 1. Juli die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge um 0,6% gesenkt. Da wir ja die einheitlichen Krankenkassenbeiträge in den gesetzlichen Krankenkassen haben, gilt dies natürlich für alle Krankenkassen und deren Versicherten. So können wir uns ab Juli um 0,6% geringere Kosten freuen. Bei all den ständigen Erhöhungen, Preiserhörungen etc., ist das doch ein kleiner Lichtblick.
Verdanken können wir die niedrigeren gesetzlichen Krankenkassenbeiträge dem Konjunkturpaket II. Der Bund erhöht seinen Zuschuss, den er an die gesetzlichen Krankenkassen leistet, auf 3 Milliarden Euro. Der Verbraucher wird dadurch entlastet, denn das Konjunkturpaket II sieht die Senkung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge vor.
Der Arbeitnehmer muss von 1. Januar bis 30. Juni 8,2% der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge bezahlen, während auf den Arbeitgeber 7,3% entfallen. Ab dem 1. Juli zahlt der Arbeitnehmer nur noch 7,9% der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge, der Arbeitgeber 7,0%. So kann sich der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber über 0,3% geringere gesetzliche Krankenkassenbeiträge freuen, während wir Selbstständigen, die ja die gesamten gesetzlichen Krankenkassenbeiträge selbst tragen, in den Genuss der vollen 0,6% geringeren gesetzlichen Krankenkassenbeiträge kommen.