Herr Müller treibt bei beliebtestewebseite.de sein Unwesen (Urheberrechtsverletzungen)

Auf beliebtestewebseite.de scheint ein Herr Müller sein Unwesen zu treiben und Urheberrechtsverletzungen ohne Ende zu begehen. Wenn ich es richtig interpretiere, dann hat auf dem genannten Service Herr Müller bis dato 1889 Webseiten empfohlen und es sieht auf den ersten Blicken ganz so aus, als würde er schlicht und ergreifend den Inhalt der entsprechenden „Über uns“ Seiten dieser Internetpräsenzen stehlen und bei beliebtestewebseite.de einstellen. Ein Contentdieb der ganz großen Sorte!

Urheberrechtsverletzung in 1889 Fällen – lieber Herr Müller, ich nehme an, dass Sie dafür sogar die „Schwedischen Gardinen“ von Innen betrachten könnten. Denn, ich zitiere aus dem § 106 UrHg (Urheberrechtsgesetz):
„§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“

So dürfte es wohl auch kein Wunder sein, dass sich dieser Benutzer von beliebtestewebseite.de „Herr Müller“ nennt. Aber wie auch immer, eine Urheberrechtsverletzung ist eine Urheberrechtsverletzung, denn genau wie Herr Müller es unterlassen hat mich vorher zu fragen, ob er den Inhalt meiner Über Crazy Girl Seite stehlen und auf einer anderen Webseite veröffentlichen darf, nehme ich schwer an, dass er auch niemanden sonst seiner vermutlichen 1888 anderen Contentdiebstahlsopfer vorher um Erlaubnis gefragt hat.

Wer auch immer Herr Müller ist, was auch immer seine Intention dieser Urheberrechtsverletzungen sein mag, er wird wohl zukünftig auf das ein oder andere Problem stoßen. So habe ich bereits beliebtestewebseite.de angeschrieben, und um die Entfernung des meinem Urheberrecht unterliegenden Textes gebeten. Wenn sie sich ihrer Verpflichtung bewusst sind, dann löschen sie nicht nur meinen Text in Kürze, sondern prüfen auch den Rest von Herrn Müllers 1888 Einträgen. Wenn sie nichts dergleichen tun, werde ich nach Weihnachten für meinen Fall Strafanzeige stellen.

Übrigens war es ganz einfach Herrn Müller und sein Unwesen, das er auf beliebtestewebseite.de treibt zu finden. Andreas hat gerade über die Google Sitelinks geschrieben, die er in jüngster Zeit mit seinem Blog erhalten hat. So habe ich mir auch mal wieder meine Google Sitelinks zu Gemüte geführt, mit denen ich schon vor einiger Zeit bedacht wurde:

Auf dem Bild springt einem auch gleich Herr Müller mit seinem Eintrag meiner Webseite vom 8.12.2009 schön ins Auge. Wenn man sich diesen Eintrag dann mal genauer ansieht, dann kam mir der entsprechende Text über meiner Webseite sehr bekannt vor. Das Ganze mal kurz durch copyscape.com laufen lassen und schon gibt ein schön farbig markiertes Ergebnis des geklauten Textes.

Ich kann jedem von Euch nur empfehlen, mal bei beliebtestewebseite.de vorbeizuschauen, in die Suchfunktion Eure Domain(s) einzutragen (ohne www etc.) und zu überprüfen, ob Ihr auch ein Opfer von Herrn Müllers Urheberrechtsverletzungen – oder gar von Urheberrechtsverletzungen anderer Mitglieder dieses Services – wurdet. Und wenn ja, dann wendet Euch sofort per eMail an diesen Service und bittet um die Entfernung des entsprechenden Textes. Bis auf ein paar “hartgesottene” Contentdiebe reagiert eigentlich so gut wie jeder deutsche Webmaster auf solche Bitten. Sollten Sie das nicht tun, muss man davon ausgehen, dass dieser Service mit diesen Urheberrechtsverletzungen einverstanden ist. Dann am nächsten Werktag gleich nochmal eine eMail schreiben, mit Setzung einer kurzen Frist und der Androhung nach Fristablauf die Angelegenheit dem Anwalt zu übergeben und Strafanzeige stellen zu lassen. Bei dem Ganzen muss man nur aufpassen, dass nicht Wochen vergehen, weil es sonst keine großartige Möglichkeit mehr gäbe eine Einstweilige Verfügung wegen Dringlichkeit durchzubringen.

Ich habe ja mit meinen diversen Internetauftritten öfter das Vergnügen mit deutschsprachigen Contentdieben und bin bis dato mit diesen Vorgehensweisen immer ganz gut durchgekommen. Dem letzten musste ich zwar noch einen Einschreibebrief per Post hinterherjagen, aber dann zeigte er sich relativ schnell einsichtig. Abmahnen ist leider immer so eine Sache, da sich am Ende sehr oft herausstellt, dass die “Diebe” kurz vor und bereits mitten im finanziellen Ruin stellen und man durchaus auf den Kosten selbst sitzen bleiben kann. Scheinbar scheint es so zu sein, dass je runinierter die Existenz, desto niedriger die Hürde, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Nichtsdestotrotz schützt das vor Strafe nicht. Aufgrund der immer dreister werdenden Contentdiebe hätte ich mittlerweile auch keine Skrupel mehr einen solchen hinter die “Schwedischen Gardinen” wandern zu lassen. Irgendwann wird wohl hoffentlich auch noch der letzte dreiste Contentdieb verstehen, dass das Internet keine rechtsfreie Zone ist.

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