Mittlerweile sehe ich sie immer seltener, diese Hinweise in manchen Blogs, dass Kommentar Spammer eine Rechnung erhalten sollen. Für mich persönlich sind “Kommentar Spammer erhalten eine Rechnung”-Hinweise immer mit einem gewissen “Witz” verbunden und ganz ehrlich, würde ich eine solche Rechnung erhalten, würde ich sie kommentarlos in den Papierkorb werfen. Sicher nerven auch mich die Kommentar Spammer im Blog immer wieder, doch eine Grundlage, um eine Rechnung schreiben zu können und damit eine gültige Forderung gegenüber dem Kommentar Spammer zu haben, gibt es in einem Blog in meinen Augen nicht.
Zuerst einmal aber der Hinweis, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Ich schildere hier nur, wie ich als juristischer Laie dies sehe und warum ich denke, dass eine Rechnung von einem Blog Betreiber an einen Kommentar Spammer ein “Witz mit Anlauf” ist.
Im Prinzip ist eine Rechnung immer nur eine detaillierte Aufstellung einer Lieferung oder Leistung. Die Rechnung alleine begründet aber noch keine gültige Forderung. Für eine solche benötigt es einen Vertrag. Und genau hier liegt in meinen Augen der kasus knaxus, denn eine Rechnung ohne Vertrag muss nicht bezahlt werden.
Einen rechtsgültigen Vertrag im Internet abzuschließen ist gar nicht so einfach, wie viele denken. Hier gibt es so einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen und das simple Ausfüllen eines Kommentarbereiches in einem Blog mit Klick auf den “Kommentar senden” Button reicht in meinen Augen noch lange nicht aus um einen Vertrag abzuschließen. Wenn das so wäre, dann hätten wir mit jedem einzelnen Kommentar Absender einen Vertrag…
Im Grunde genommen gibt es zwei verschiedene Geschäftsbereiche, B2B (Business to Business) – das Geschäft zwischen Geschäftsleuten und B2C (Business to Consumer) – das Geschäft mit Endverbrauchern. Da wir in einem Blog mit Gewerbetreibenden sowie auch mit Privatleuten als Kommentatoren zu tun haben, wäre das Geschäft, das wir betreiben wollen ein B2B und ein B2C Geschäft und somit würden hier wohl auch alle Voraussetzungen anfallen, die z.B. auch für einen Online Shop gelten.
Nun mag der gewiefte Blogger sagen, dass er aber nur gewerblichen Kommentar Spammern eine Rechnung schicken möchte und das wäre wiederum nur ein B2B Geschäft. Nun… dann muss er auch sämtliche Privatleute davon ausschließen in seinem Blog Kommentare schreiben zu können.
Soweit ich das Ganze verstehe, muss ich im Falle eines Vertrages, diesen mit allen abschließen oder mit keinem. Ich kann im B2B Fall Privatleute vom Geschäftsabschluss ausschließen, so muss ich aber auch sicher stellen, dass diese Personengruppe mit mir keinen Vertrag abschließen kann. Also z.B. in einem B2B Shop gesonderter Login-Bereich erst nach Zusendung und Überprüfung des Gewerbenachweises.
Ich kann zwar meinen Leistungen unterschiedliche Preise für unterschiedliche Personengruppen zuordnen, wie zum Beispiel für Privatpersonen ist das kommentieren kostenlos, Gewerbetreibende müssen Betrag x bezahlen. Ich kann aber nicht nach Gutdünken auswählen mit dem einen will ich einen Vertrag und mit dem nächsten aber nicht. Entweder gilt das für alle oder für keinen. Und damit bin ich dann streng genommen auch kein Blog mehr, sondern falle wohl eher in den Bereich eines Shops (oder Linkverkäufers *lol*)… in dem ich Kommentare verkaufe.
Okay das führt jetzt von Pontius zu Pilatus … lassen wir das.
Ein weiterer wichtiger Punkt der mir noch einfällt kommt aus meiner Erfahrung als Shopbetreiber. So habe ich gewisse Informationspflichten, die ich erfüllen muss, wie z.B. in der BGB-Informationspflichten-Verordnung oder in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vorgeschrieben und ich denke auch, dass ich meine “Kunden” gezielt darüber informieren muss, welche Handlung, welches Wort usw. zu welchen Leistungen führen. Und eine Preisangabenverordnung gibt es ja z.B. auch noch.
Wenn ich also meinen Kommentar Spammern eine Rechnung schicken will, so muss ich wohl deutlich aufführen, was ein Kommentar Spammer ist, welche Aktionen genau zum von mir wie zu definierenden Kommentar Spam führen und wen es betrifft. Derjenige, der mit mir diesen Vertrag abschließen möchte, muss ja wissen, was er mit welcher Aktion bei mir kauft.
Und wenn ich hier eine Runde weiter spinne, dann fallen mir Hinweise wie “SEO Keywords” oder “gewerbliche Webseiten” ein, über die ich hin und wieder gestolpert bin. SEO Keywords ist mindestens genauso lustig wie gewerbliche Webseiten, denn bei dem einen müsste ich wohl alle SEO Keywords die zu einer Rechnung führen detailliert aufführen und bei “gewerblichen Webseiten” müsste ich wohl auch genau definieren, was eine gewerbliche Webseite ist. Und ganz ehrlich… wie viele unserer Blogs sind nicht gewerblich? Will ich dann jedem Blogger Kollegen, der z.B. Adsense Anzeigen auf der Seite hat oder mal eine Trigami Review geschrieben hat, eine Rechnung schicken?
Wenn ich also die Grundlage schaffen wollen würde, um Kommentar Spammern eine Rechnung zu schicken, dann muss ich wohl meinen Blog entsprechend umbauen und brauche einen Anwalt, der mir alle meine Pflichten erläutert, denen ich nachkommen muss, damit ich mit allen meinen Kommentatoren einen Vertrag abschließen kann. Nur… dann habe ich keinen Blog und wohl auch keine Kommentatoren mehr.
Und last but not least, befürchte ich auch, dass solche Hinweise in einem Blog, der nicht entsprechend umgebaut ist und allen Pflichten nachkommt, durchaus gegen das eine oder andere Recht verstoßen könnte und der Blogbetreiber im Fall der Fälle auch die jeweiligen Konsequenzen daraus zu tragen hat.
Okay, das Ganze ist eine schöne Geschichte und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was in einem solchen Falle wirklich alles zutreffen würde, aber gar so weit von der Realität werde ich mit meinen Schlußfolgerungen nicht entfernt sein, oder?