Wer selbständig ist, muss auch an sein Alter denken – keine Frage. Da gilt es natürlich zunächst einmal die Frage zu klären, wie denn die Absicherung oder Rentenvorsorge stattfinden soll. Wer jetzt zu seinem Versicherungsberater läuft, hat schneller einen Vertrag für die privaten Rentenversicherung, als bis drei gezählt werden konnte.
Wichtig für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung, die definitiv sinnvoller und preiswerter als die gesetzliche Rente ist, sind aber Aspekt, die vielleicht nicht dem Einkommen des Versicherungsberaters zuträglich sind, die aber dennoch bedacht werden sollten. Zunächst gilt es einmal abzuklären, inwieweit als Rentenvorsorge Förderungsan-sprüche an eine sogenannte Rürup-Rente bestehen. Das ist die Riester-Rente für Selbständige – salopp formuliert. Die Rente ist zwar an gewisse Regeln gebunden, kann aber eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Anspruch an die gesetzliche Rente sein, denn fast jeder hat sich hier den einen oder anderen Euro schon erarbeitet.
Für die private Rentenversicherung sollte dann eine sinnvolle Summe als Rentenvorsorge abgesichert werden. Die wird dann im günstigsten Falle monatlich zur Auszahlung gelangen. Auch wenn es zunächst sehr reizvoll sein kann, mit 60 oder 65 Jahren einen richtigen Batzen Geld ausbezahlt zu bekommen, ist es doch eine Frage der Disziplin, das Geld dann so anzulegen, dass wirklich das gesamte Alter damit abgesichert ist.
Wichtig zu bedenken ist auch, dass eine sinnvolle Beitragsanpassung im Hinblick auf inflationäre Einflüsse und Preissteigerungen in die private Rentenversicherung eingeschlossen wird. Alljährlich werden die Beiträge und die Versicherungssumme dann in entsprechende Richtung angepasst und der Versicherte kann in jedem zweiten Jahr die Anpassung ausschlagen, ohne die Ansprüche an die Anpassung zu verlieren. Tatsache ist einfach, dass die Kaufkraft von beispielsweise 150.000 Euro in 20 oder 25 Jahren deutlich geringer ausfällt.
Sinnvoll ist es auch immer, die private Rentenversicherung nur als solche – also ohne den Einschluss der Arbeitsunfähigkeit oder anderer Absicherungen – als Rentenvorsorge abzuschließen. Die Arbeitsfähigkeit sollte dann in einem separaten Vertrag abgeschlossen werden. Auch hier ist der Hintergrund so einfach wie nachvollziehbar, denn bei einer reinen privaten Rentenversicherung werden sämtlich Beiträge angespart und in die private Rente investiert.
Wenn eine Kombiversicherung – also zum Beispiel eine zugefügte Berufsunfähigkeit – mit abgesichert wird, entfällt schon ein Teil der Beiträge auf den Risikoanteil der Versicherung – der sich aber im Laufe der Steigerung des Lebensalters erhöht. Die Erwartungen an die Rente könnte so deutlich verschleiert werden und auch die Kosten werden hier unüberschaubar.